Beschwerdemöglichkeiten im Bezug auf die Lärmbelästigung
Wichtig:
Da es sich hier meist um Behörden oder ähnliche Institutionen handelt, verlangen Sie immer die Zuteilung von Aktenzeichen o. Vorgangsnummer, midestens jedoch eine Eingangsbestätigung. Dies ist wichtig um die Zahl der Beschwerden aktenkundig zu machen.
Reden Sie auch mit den politischen Vertretern in den betroffenen Gemeinden und fordern Sie eine Thematisierung in den entsprechenden Gremien ( Orts/Gemeine/Stadtrat, Kreistag usw.)
Nur durch eine sachliche, öffentliche Diskusion und klarem Stellungsbezug der Parteien kann was bewirkt werden.
Hinnehmen und ergebenes Abnicken führt nur zur einer weiteren Zunahme der Belastungen für Sie und andere.
Nehmen Sie Ihren Teil der Verantwortung gegenüber Ihrer Umwelt war und beschweren Sie sich.
- Ministerium für Inneres und Sport
Postfach 102441
66024 Saarbrücken
Bürgertelefon: 0681 / 5013 900 (neu)
eMail:
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- Bundesministerium der Verteidigung
11055 Berlin
Bürgertelefon: 01888/242424
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- Luftwaffenamt
Abt. Flugbetrieb i.d. Bundeswehr
Postfach 90 61 10
51127 Köln
Bürgertelefon: 0800/8620730
eMail:
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- Air Base Spangdahlem
Kontakt-Daten im Internet unter
www.spangdahlem.af.mil/library/germanguests
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- Air Base Ramstein
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Flugplatz Ramstein
06371/ 952655
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